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„Solariengesetz“ in der Anhörung – Verbände zum IV. Buch des Umweltgesetzbuchs 20. Juni 2008

Posted by lbmedien in Jugendliche, Solarium, Sonnen-News, Sonnenstudio.
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Umweltgesetzbuch - IV.Buch mit \Im November 2007 hatte die Bundesregierung den 1. Entwurf für ein Umweltgesetzbuch veröffentlicht – gleich auch im Internet – und nach intensiven Diskussionen im März in abgeänderter Fassung vorgestellt.

Zunächst sorgte weniger der Gesetzentwurf selbst als die einseitige Begründung für Konflikte. Das Gesetz selbst enthält nur wenige praktisch relevante Bestimmungen, im wesentlichen lediglich die Altersgrenze von 18 Jahren für die Solarien-Nutzung, und dient vor allem der Ermächtigung der zuständigen politischen Instanzen in Bund und Ländern, Verordnungen mit konkreten Bestimmungen und Regularien zu erlassen.

Am 19. Juni 2008 fand nun im Bundesumweltministerium in Berlin eine Anhörung zum IV. Buch des Umweltgesetzbuchs und damit auch zum „Solariengesetz“ statt. Da zu diesem Zeitpunkt die Verordnungsentwürfe noch nicht vorlagen, blieb die Anhörung eher im „Prinzipiellen“ stecken.

Vor allem die Spitzenverbände der Wirtschaft bestritten, dass das „Solareingesetz“ überhaupt etwas unter dem „Dach“ des Umweltgesetzbuchs zu suchen habe. Auch der scharfe Gegenwind der vorangegangenen Tage mit den Anhörungen zu den übrigen „Büchern“ des Umweltgesetzbuchs lassen ahnen, dass ein „Solariengesetz“ im weiten Mantel einer integrierten Umweltgesetzgebung wenig Chancen hat, den vorgezeichneten Terminplan (s. Bericht vom Photomed-Kongress in Rust) einzuhalten.

Der Photomed-Verband hatte im Vorfeld seine Positionen zu verschiedenen Problemfeldern in Thesen zusammengefasst und mit Beschreibungen wissenschaftlicher Belege ausführlich untermauerte.

Geprüftes SonnenstudioDie Initiative Geprüftes Sonnenstudio, eine Arbeitsgruppe zertifizierter Qualitätsstudios, hatte sich im Vorfeld mit einem Beitrag zur Diskussion an die Öffentlichkeit gewandt:

Ihr Fazit: Staatliche Regulierung ist gut, freiwillige Regulierung (durch Qualitätssiegel und Konsumentenentscheidung) ist besser.

Ihr Argument: Nirgendwo kann eine positive Balance zwischen der „guten“, lebensnotwendigen, gesundheitsspendenden Sonne und der „bösen“, zerstörenden, gesundheitsschädlichen Sonne garantiert werden, außer in einem verantwortungsbewusst betriebenen Studio mit qualifizierter Führung und geschulten Mitarbeitern.

Da dem „Sonnen-Mißbrauch“ am Strand und auf dem Balkon gesetzgeberisch nicht beizukommen sei, konzentriere sich die Aufmerksamkeit auf das vergleichsweise winzige Problem der missbräuchlichen Anwendung von UV-Strahlen durch Sonnenbänke.

Wenn Ende 2008 etwa 15 Prozent aller Sonnenstudios das Gütesiegel „Geprüftes Sonnenstudio“ erworben habe – so die Prognose der zertifizierenden Institutionen – und die Geschwindigkeit der Zertifizierungen anhalte, könne schon bald von einer „flächendeckenden“ Verbreitung zertifizierter Studios gesprochen werden.

Dann aber könne sich der Verbraucher selbst entscheiden, ob er mit garantierter Sicherheit die künstliche Sonne entspannt genießen, Gesundheit tanken, die Haut schonend an die Sommersonne gewöhnen und – sozusagen ganz nebenbei – sich schrittweise die gewünschte Bikini-Bräune zulegen – oder sich ohne Netz und doppeltes Siegel auf eine beliebige Sonnenbank legen wolle.

Quelle: Pressemitteilung der Initiative Geprüftes Sonnenstudio